Donnerstag, 14. Mai 2009
Zusammenfassung Persönlichkeitsrecht
Das Persönlichkeitsrecht schützt das Privatleben von Menschen vor Vereinnahmung / Übergriffen durch die Medien. Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehören:
1. Schutz der Intim-, Privat- und Geheimsphäre
2. Recht der persönl. Ehre
3. Verfügungsrecht über Darstellung der eigenen Person
4. Recht am eigenen Bild
5. Recht am eigenen Wort
6. Schutz gegen Entstellung und Unterschieben von Äußerungen
7. Schutz vor Imitation der Persönlichkeit
8. Recht auf informationelle Selbstbestimmung (betrifft die Weitergabe persönlicher Daten)
9. Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Schutz gegen "Online-Durchsuchung"
10. Recht am eigenen Namen
Wenn Persönlichkeitsrechte durch Medien verletzt wurden, dann hat man folgende Ansprüche:
Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung, Schadenersatz, Anspruch auf Geldentschädigung, Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung

Beispiel:
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht kann durch Links verletzt sein, wenn etwa ein Link (zu Unrecht) auf eine Website als "besonders schlechtes Beispiel" verweist. Links können politische und wirtschaftliche Verflechtungen suggerieren, die nicht existieren und so dem anderen eventuell Schaden zufügen.
Quelle: http://www.jurpc.de/aufsatz/20010249.htm

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