Donnerstag, 14. Mai 2009
Zusammenfassung Persönlichkeitsrecht
margarete, 17:06h
Das Persönlichkeitsrecht schützt das Privatleben von Menschen vor Vereinnahmung / Übergriffen durch die Medien. Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehören:
1. Schutz der Intim-, Privat- und Geheimsphäre
2. Recht der persönl. Ehre
3. Verfügungsrecht über Darstellung der eigenen Person
4. Recht am eigenen Bild
5. Recht am eigenen Wort
6. Schutz gegen Entstellung und Unterschieben von Äußerungen
7. Schutz vor Imitation der Persönlichkeit
8. Recht auf informationelle Selbstbestimmung (betrifft die Weitergabe persönlicher Daten)
9. Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Schutz gegen "Online-Durchsuchung"
10. Recht am eigenen Namen
Wenn Persönlichkeitsrechte durch Medien verletzt wurden, dann hat man folgende Ansprüche:
Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung, Schadenersatz, Anspruch auf Geldentschädigung, Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung
Beispiel:
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht kann durch Links verletzt sein, wenn etwa ein Link (zu Unrecht) auf eine Website als "besonders schlechtes Beispiel" verweist. Links können politische und wirtschaftliche Verflechtungen suggerieren, die nicht existieren und so dem anderen eventuell Schaden zufügen.
Quelle: http://www.jurpc.de/aufsatz/20010249.htm
1. Schutz der Intim-, Privat- und Geheimsphäre
2. Recht der persönl. Ehre
3. Verfügungsrecht über Darstellung der eigenen Person
4. Recht am eigenen Bild
5. Recht am eigenen Wort
6. Schutz gegen Entstellung und Unterschieben von Äußerungen
7. Schutz vor Imitation der Persönlichkeit
8. Recht auf informationelle Selbstbestimmung (betrifft die Weitergabe persönlicher Daten)
9. Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Schutz gegen "Online-Durchsuchung"
10. Recht am eigenen Namen
Wenn Persönlichkeitsrechte durch Medien verletzt wurden, dann hat man folgende Ansprüche:
Unterlassung, Gegendarstellung, Berichtigung, Schadenersatz, Anspruch auf Geldentschädigung, Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung
Beispiel:
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht kann durch Links verletzt sein, wenn etwa ein Link (zu Unrecht) auf eine Website als "besonders schlechtes Beispiel" verweist. Links können politische und wirtschaftliche Verflechtungen suggerieren, die nicht existieren und so dem anderen eventuell Schaden zufügen.
Quelle: http://www.jurpc.de/aufsatz/20010249.htm
... comment
natalie_m,
Samstag, 16. Mai 2009, 02:49
Dein Kommentar
Hey,
zu deiner Frage: in den Folien stand ja, dass bei einem Fall zuerst die besonderen Persönlichkeitsrechte untersucht werden. Ich denke, die sind einfach spezifischer und stärker. Wenn z.B. eine Tageszeitung einen mutmaßlichen Verbrecher (bspw. Joseph Fritzl) bei vollem Namen nennt, liegt ein klarer Verstoß gegen dess Persönlichkeitsrecht vor. Bei anderen Dingen, die nicht klar ins die Kategorien Namensrecht, Urheberrecht etc fallen, ist es schwieriger, z.B. bei unserem Ministerfallbeispiel.
So denke ich es mir zumindest;)
zu deiner Frage: in den Folien stand ja, dass bei einem Fall zuerst die besonderen Persönlichkeitsrechte untersucht werden. Ich denke, die sind einfach spezifischer und stärker. Wenn z.B. eine Tageszeitung einen mutmaßlichen Verbrecher (bspw. Joseph Fritzl) bei vollem Namen nennt, liegt ein klarer Verstoß gegen dess Persönlichkeitsrecht vor. Bei anderen Dingen, die nicht klar ins die Kategorien Namensrecht, Urheberrecht etc fallen, ist es schwieriger, z.B. bei unserem Ministerfallbeispiel.
So denke ich es mir zumindest;)
... link
... comment